Individuelle Prämienverbilligung (IPV) in der Krankenversicherung für das Jahr 2024
Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG) beantragen.
Die Anmeldungen sind innerhalb des anspruchsbegründenden Jahres bei der SVA Graubünden einzureichen. Der Anspruch verwirkt, wenn das Gesuch für das Jähr 2024 nicht bis am 31. Dezember 2024 eingereicht wird.
Das Antragsformular sowie die Wegleitung können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Website (www.sva.gr.ch) heruntergeladen werden.
Gemeindeverwaltung