Volksabstimmung vom 22.9.2024
Gesetzliche Bestimmungen siehe allgemein-amtlicher Teil des Bezirksamtsblatts.
Die Urnen sind wie folgt aufgestellt:
Donnerstag, 19. September 2024
Schalter Gemeindeverwaltung, 09:00 – 11:00 Uhr
Schalter Gemeindeverwaltung, 16:00 – 18:00 Uhr
Freitag, 20. September 2024
Schalter Gemeindeverwaltung, 09:00 – 14:00 Uhr
Sonntag, 22. September 2024
Rathaus, 08:30 – 09:45 Uhr
Briefliche Stimmabgabe:
- Abstimmungsbriefkasten Gemeinde Malans (Dorfplatz 8): Die Abstimmungscouverts müssen bis allerspätestens am Abstimmungssonntag um 09:45 Uhr im Abstimmungsbriefkasten eingeworfen werden;
- Ordentliche Postzustellung: Es ist keine Frankierung der Abstimmungscouverts erforderlich;
- Abstimmungscouverts ohne unterzeichneten Stimmrechtsausweis sind ungültig.
Die Ergebnisse werden im Verlauf des Sonntags unter www.gr.ch veröffentlicht.
Gemeindeverwaltung