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Volksabstimmung vom 22.9.2024

13. September 2024

Gesetzliche Bestimmungen siehe allgemein-amtlicher Teil des Bezirksamtsblatts.

Die Urnen sind wie folgt aufgestellt:

Donnerstag, 19. September 2024
Schalter Gemeindeverwaltung, 09:00 – 11:00 Uhr
Schalter Gemeindeverwaltung, 16:00 – 18:00 Uhr

Freitag, 20. September 2024
Schalter Gemeindeverwaltung, 09:00 – 14:00 Uhr

Sonntag, 22. September 2024
Rathaus, 08:30 – 09:45 Uhr

Briefliche Stimmabgabe:

  • Abstimmungsbriefkasten Gemeinde Malans (Dorfplatz 8): Die Abstimmungscouverts müssen bis allerspätestens am Abstimmungssonntag um 09:45 Uhr im Abstimmungsbriefkasten eingeworfen werden;
  • Ordentliche Postzustellung: Es ist keine Frankierung der Abstimmungscouverts erforderlich;
  • Abstimmungscouverts ohne unterzeichneten Stimmrechtsausweis sind ungültig.

 

Die Ergebnisse werden im Verlauf des Sonntags unter www.gr.ch veröffentlicht.

 

Gemeindeverwaltung