Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2024 - Protokollauflage
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2024 liegt ab dem 20. Dezember 2024 während 30 Tagen zur Einsichtnahme am Schalter der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Zusätzlich ist eine anonymisierte Version des Protokolls auf der Website der Gemeinde unter der Rubrik «Neuigkeiten» aufgeschaltet.
Gestützt auf Art. 31 der Verfassung der Gemeinde Malans sind Einsprachen gegen das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2024 innert der Auflagefrist schriftlich begründet an den Gemeindevorstand Malans, Dorfplatz 8, 7208 Malans, zu richten. Allfällige Einsprachen werden an einer nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend genehmigt. Sofern innert der erwähnten Auflagefrist keine Einsprachen eingehen, gilt das Gemeindeversammlungsprotokoll als genehmigt.
Gemeindevorstand
Zugehörige Objekte
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Protokoll Gemeindeversammlung vom 03.12.2024 anonymisiert (PDF, 2.83 MB) | Download | 0 | Protokoll Gemeindeversammlung vom 03.12.2024 anonymisiert |