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Informationen Steuern 2024

24. Januar 2025

Steuerformulare 2024 in Papierform

Aufgrund des digitalen Umbaus bei der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden (neue Veranlagungsanwendung VANP) können keine Papierformulare zugestellt werden. Es werden ausschliesslich Aufforderungen zur Einreichung der Steuererklärung versandt. Steuerpflichtige, welche die Steuerformulare weiterhin in Papierform wünschen, können sich mit dem Steueramt Malans in Verbindung setzen. Der Versand der Papierformulare erfolgt dann zentral über die Kantonale Steuerverwaltung Graubünden.

 

Einreichung der Steuererklärung 2024

Wir bitten Sie, die ausgefüllten Steuererklärungen 2024 (Hauptformular und Hilfsformulare sowie sämtliche Beilagen in der Reihenfolge der Position in der Steuererklärung; ohne Bostitch, Büroklammern und ungebunden) an folgende Adresse zu senden bzw. einzureichen:

 

Kantonale Steuerverwaltung Graubünden
Verarbeitungszentrum 1/KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur

 

Elektronische Einreichung der Steuererklärung 2024

  • Die neue Version der Deklarationssoftware (SofTax GR 2024 NP) steht ab sofort auf der Homepage der Kantonalen Steuerverwaltung zum Download zur Verfügung. Sie bietet für Personen mit Wohnsitz im Kanton Graubünden die Möglichkeit, die Steuererklärung 2024 elektronisch auszufüllen und zu übermitteln.
  • Steuererklärungen, welche mit einer Deklarationssoftware SofTax GR NP früherer Steuerperioden ausgefüllt wurden, können nicht anerkannt werden.
  • Sämtliche Beilagen der Steuererklärung können auch direkt mit SofTax eingereicht werden.
  • Wir bitten Sie, die Beilagen bei der korrekten Position bzw. in der Reihenfolge der Position innerhalb der Steuererklärung anzuhängen.
  • Für die elektronische Übermittlung jeder Steuererklärung 2024 wird ein eigener Passcode benötigt. Sie finden diesen auf der Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung 2024 oder auf dem Hauptformular auf Seite 1 unten.
  • Bei allfälligen Fragen, die elektronische Einreichung der Steuererklärung 2024 betreffend, können Sie sich an die Kantonale Steuerverwaltung Graubünden (E-Mail: Softax@stv.gr.ch) wenden.

 

Einreichefristen für die Steuererklärung 2024

31. März 2025

für unselbständig Erwerbende, Rentner, Erwerbslose, Schüler, Studenten und Erbengemeinschaften

 

30. September 2025

für selbständig Erwerbende, Landwirte und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Liegenschaften oder Betriebsstätten in Graubünden

 

Fristverlängerungsgesuche für Steuererklärungen 2024

Fristverlängerungsgesuche für die Steuerperiode 2024 sind vor Ablauf der Einreichefrist wie folgt einzureichen:

  • Online: www.stv.gr.ch (automatische Weiterleitung zu: ePortal Kanton Graubünden)
  • E-Mail: susanne.pritzi@malans.ch
  • Post: Gemeindeverwaltung Malans, Steueramt, Dorfplatz 8, 7208 Malans

 

Folgende Angaben sind dabei unerlässlich:

  • persönliche Versichertennummer (AHVN13-Nummer: 756. … .)
  • Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde
  • gewünschte Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2024

 

Die Fristverlängerungsgesuche werden nur dann beantwortet, wenn diesen nicht oder nur teilweise entsprochen werden kann.

 

Steuerveranlagungen

Bei der Kantonalen Steuerverwaltung wird ab der Steuerperiode 2024 ein neues Veranlagungsprogramm eingesetzt. Durch diese Umstellung gab es bereits in der Vergangenheit Verzögerungen im Veranlagungsablauf. Die Schulung des neuen Programmes durch die Steuerverwaltung findet im März 2025 statt - somit können die Veranlagungsarbeiten erst ab April 2025 erfolgen. Es wird somit leider auch bei den Veranlagungen 2024 Verzögerungen geben. Wir sind bemüht, die Steuerveranlagungen so rasch wie möglich abzuschliessen und den Steuerpflichtigen zuzustellen. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie die Steuerklärungen 2024 trotzdem fristgerecht einreichen. Sie helfen uns damit, die Verzögerungen möglichst klein zu halten.

 

Steueramt