Geschlossene Zeit / Betreten der Wiesen und Kulturen
Wir machen darauf aufmerksam, dass gemäss Art. 28 des Polizeigesetzes der Gemeinde Malans das Betreten von Wiesen und anderweitig bewirtschafteten Flächen in der Zeit vom 1. April 2025 bis 31. Oktober 2025 untersagt ist. Angesäte Kulturflächen dürfen ganzjährig nicht betreten werden.
Die Bewirtschafter sind Ihnen dankbar für die Rücksichtnahme und die Einhaltung der Vorschriften.
Gemeindeverwaltung